Hauptuntersuchung (HU/AU)

Hauptuntersuchung

Haupt- und Abgasuntersuchungen  - warum sie ein Plus für den Umweltschutz sind und mehr Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten

In Deutschland werden seit dem Jahre 1951 sämtliche angemeldete Fahrzeuge per Gesetz einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen. Diese findet alle zwei Jahre statt. Seit 2010 umfasst die HU zusätzlich eine Abgasuntersuchung (AU). Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass ein Fahrzeug nur dann weiter am Straßenverkehr teilnehmen darf, wenn im Rahmen der Überprüfung nur hinreichend wenige Mängel im Bereich der Sicherheit festgestellt wurden.

Die zweijährige HU richtet sich an Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Motorräder. Für Busse, Taxis, sowie einige Anhängerkategorien ist sogar eine alljährliche Überprüfung vorgeschrieben. Eine Sonderregelung besteht für Fahrzeuge der Bundeswehr und der Polizei, sowie für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, die zwecks HU innerbetrieblich überprüft werden.

Kriterien für die Überprüfung

Im Rahmen der Untersuchung werden alle wesentlichen Teile des Wagens, sowie deren Funktionstüchtigkeit überprüft. Die Tests laufen sehr sorgfältig und nach vorgegebenen Leitlinien ab. Im einzelnen werden überprüft:

  • Sichtverhältnisse, Scheiben und Spiegel
  • Bremsfunktion und Lenkung
  • Elektronik und Beleuchtung
  • Ausstattung des Wagens inklusive Sicherheitsgurte, Airbags und Hupe
  • Kraftstoffanlage, Auspuff und damit verbundene Emissionen
  • Fahrzeugachsen, Felgen, Reifen und Räder inklusive Aufhängung der Fahrzeugrahmen
  • Fahrgestell mit sämtlichen Bestandteilen

Abnahme und Kosten

Die Überprüfung wurde früher ausschließlich durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorgenommen. Heute ist die HU mit inbegriffener AU auch durch weitere gesetzliche Prüfer möglich. In jedem Fall gilt: das Fahrzeug muss "durch den TÜV" gebracht werden. Wurden die Untersuchungen erfolgreich absolviert, ist es geschafft und das Fahrzeug wird sichtbar mit der dazugehörigen Prüfplakette gekennzeichnet.
Die Kosten für die HU mit integrierter AU können unterschiedlich ausfallen. Sie hängen einerseits von dem jeweiligen Fahrzeugmodell ab. Maßgeblich sind zum anderen natürlich auch die auszuführenden Arbeiten zur Prüftauglichkeit und zum Bestehen der Tests. Sprechen Sie uns an! Als qualifizierter Fachbetrieb informieren wir Sie gerne über die notwendigen Schritte.

Wann wird eine Hauptuntersuchung fällig?

Ordnungsgemäß wird eine HU alle 24 Monate durchgeführt. Der Nachweis besteht in einer kreisrunden Prüfplakette, die am Kennzeichen-Schild Ihres Fahrzeugs angebracht wird.
Auf dem Zahlenring der Prüfplakette ist außerdem der Monat markiert, an dem die nächste HU fällig ist. In der Mitte des Rings ist die entsprechende Jahreszahl vermerkt. Übrigens: für Neuwagen gilt, dass erst drei Jahre nach dessen Kauf und Anmeldung erstmals eine HU fällig wird.

Welche Voraussetzungen gilt es für die Hauptuntersuchung zu beachten?

Das Fahrzeug wird zum vereinbarten Termin zu der jeweiligen gesetzlichen Prüfstelle gefahren. Folgende Dokumente sollten Sie vorbereitet und zur Hand haben:

  • den Fahrzeugschein
  • Dokumente oder Prüfzeugnisse für Anbauten oder Teile, die nicht im KFZ-Schein aufgelistet sind
  • den HU-Bericht, sofern aufgrund von Nichtbestehens eine Nachuntersuchung erforderlich ist
  • den Fahrzeugbrief (im Falle eines abgemeldeten Fahrzeugs)

Die Abgasuntersuchung beim TÜV

Seit 2010 findet die Abgasuntersuchung (AU) integriert im Rahmen der Hauptuntersuchung statt. Unberücksichtigt bleiben dabei hohe Temperaturunterschiede und wechselhafte Wetterlagen, die sich auf die Abgasanlage auswirken können. Unser Tipp: wenn Sie die AU zwischen den Hauptuntersuchungen durchführen lassen, lassen sich Mängel rechtzeitig beheben und die Notwendigkeit teurer Ersatzteile vermeiden.

Überprüft werden Luftfilter, Auspuff und Einspritzanlage, sowie Abgaswerte und anfallende Schadstoffe. Die Messungen beinhalten den höheren Drehzahlbereich und den Leerlauf. Die ermittelten Messwerte werden mit den Sollwerten verglichen und werden im Ergebnis festgehalten.

Unser Service zur Hauptuntersuchung

Für Ihr Fahrzeug wird eine HU fällig? Unser Service umfasst die komplette Vorbereitung und Durchsicht des Fahrzeugs, inklusive Behebung von Mängeln. Auch übernehmen wir die Kommunikation mit der gesetzlichen TÜV-Abnahmestelle, bringen Ihr Fahrzeug zur Überprüfung. Wir begleiten den gesamten Prozess, und holen Ihr Fahrzeug auch wieder ab. Möglich ist die Durchführung jeweils Montags, Mittwochs und Donnerstags. Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihren Auftrag!